Handlungsfelder für klimafreundliche Gesundheitseinrichtungen

3. Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht

Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird gesetzlich verpflichtend!

Was bedeutet dies für Gesundheitseinrichtungen?

Auf Basis der beschlossenen Regeln sind praktisch alle Krankenhäuser (oder bei Konzernen deren Träger) und auch größere Betreiber:innen von Pflegeeinrichtungen von der Berichtserstattungspflicht betroffen.

Kriterien für die CSRD-Berichtspflicht

Ihr Unternehmen ist dann berichtspflichtig, wenn es zwei oder mehr, der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. € / Jahr
  • Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. € / Jahr

Für diese Unternehmen beginnt die Berichtspflicht ab dem 1. Januar 2025 (der Bericht muss dann im Jahr 2026 vorliegen). Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen werden bereits ab 2024 berichtspflichtig.

Was umfasst der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht?

Die allermeisten Krankenhäuser werden für das Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Sie sollten den Aufwand, der für die Berichterstattung notwendig wird, auf keinen Fall unterschätzen.

Es gilt nicht nur, den Verbrauch von Materialien oder den Ausstoß von Emissionen zu erheben und zu dokumentieren, sondern es wird gefordert, weitreichende Angaben zu den ESG zu machen. ESG steht für Environmental, Social und Governance und steht für die Bereiche, aus denen zu berichten sein wird. Die geplanten neuen European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, werden nicht nur den Bereich Klima- und Umweltschutz umfassen. Es werden auch Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten wie Chancengleichheit, Gleichstellung sowie Beschäftigung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen darzulegen sein. Ebenso werden die Bereiche der Unternehmensethik und -kultur, einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, das politisches Engagement, Lobbying-Aktivitäten, Zahlungspraktiken, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme usw. abgefragt.

Woher bekomme ich diese Informationen?

Es wird einige Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen geben, die einen Großteil der angefragten Punkte bereits jetzt seriös und solide beantworten können. Für viele andere dürften sie aber unbekannt sein und für alle ist neu, die Informationen in dieser Konsequenz in einem Bericht zusammenzutragen.

Zusätzlich wird eine Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens erwartet, sowie die Einbindung der Stakeholder im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Die sogenannte doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Bislang musste nur dann über Sachverhalte berichtet werden, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte zutrafen.

Das sind alles Informationen, die wahrscheinlich von den meisten Gesundheitseinrichtungen nicht ohne Weiteres aufgeliefert werden können. Und natürlich müssen alle Daten, Aussagen und Erklärungen belastbar sein. Denn zukünftig sollen die Nachhaltigkeitskriterien im Lagebericht des Jahresabschlusses erscheinen und sind damit Gegenstand der Prüfung durch den/die Wirtschaftsprüfer:in. Das heißt, dass – wie bei einem Finanzbericht – auch hier die Sorgfaltspflicht zu gewährleisten ist

Womit sollten Sie als Gesundheitseinrichtung nun anfangen?

Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sind gut beraten, wenn sie die Berichtspflicht nicht als lästiges Übel betrachten, sondern als große Chance, sich für die Zukunft wettbewerbsfähig aufzustellen. Wer das Ganze ernsthaft und nicht auf „Greenwashing-Niveau“ betreibt, wird die eigene Marke stärken. Nutzen Sie die Chancen für Recruting und Innovationskraft der eigenen Gesundheitseinrichtung.

Für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsberichtserstattung sowie die Umsetzung von Klima- und Umweltschutz in Ihrem Haus, empfehlen wir Ihnen folgendes:

  1. Wenn es noch kein Nachhaltigkeitsteam gibt, dann gründen Sie jetzt eines.
  2. Planen Sie die grundlegendsten Dinge, beispielsweise den Aufbau der notwendigen Kapazitäten, Strukturen und Methoden in 2023 ein und starten Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht auf einem der bereits verfügbaren Berichtsstandards.
  3. Testen Sie das Ganze in 2024, dann können Sie die Learnings im Folgejahr solide umsetzen.

Wenn es Fragen oder Schwierigkeiten bei Themen wie der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gibt, wenden Sie Sich gerne an uns. Gemeinsam werden wir Lösungen für Ihre Probleme finden. Eine Hilfestellung bietet zudem der Leitfaden zu Erstellung einer DNK-Erklärung für Gesundheitseinrichtungen.

Verankerung von Resilienz und Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

Nachhaltigkeit und Resilienz müssen in einem ersten Schritt in der Unternehmensstrategie verankert werden, genau wie andere Ziele. Damit Sie als Gesundheitseinrichtungen in dem dynamischen Umfeld der deutschen Gesundheitswirtschaft überlebensfähig sind, müssen sie wandlungs- und anpassungsfähig sein. Veränderungsprozesse werden aktiv von Menschen ausgestaltet. Nutzen Sie die breite Kompetenz der Manager:innen und Führungskräfte aus allen Fachdisziplinen und Fachbereichen.

Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Veränderungen angestoßen und zielgerichtet umgesetzt werden. Hier ist es wichtig, zwischen der Veränderung/dem Aufbau von Organisationsstrukturen und der Motivation, sowie der Schulung der Mitarbeitenden zu differenzieren.

Ansprechpartner:in

Dr. med. Matthias Albrecht, MBA

Ihr Ansprechpartner für das Thema Führung, Management & Fortbildung

info@klimeg.de